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   OLG Brandenburg, 31.07.2002 - 7 U 228/01   

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https://dejure.org/2002,6271
OLG Brandenburg, 31.07.2002 - 7 U 228/01 (https://dejure.org/2002,6271)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31.07.2002 - 7 U 228/01 (https://dejure.org/2002,6271)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31. Juli 2002 - 7 U 228/01 (https://dejure.org/2002,6271)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzungen durch ein herunterklappendes Sonnendach auf einem Binnenschiff; Gesamtschuldnerische Haftung für Besatzungsmitglieder als Hilfspersonen; Verletzung der dem verantwortlichen Schiffsführer obliegenden Verpflichtung zur sicheren ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    DÜG § 1; ; HGB § 664; ; HGB § 664 Abs. 1 S. 1; ; HGB § 664 Abs. 2; ; HGB § 823 Abs. 1; ; HGB § 847; ; BinSchG § ... 77 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 101; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • Institut für Transport- und Verkehrsrecht

    BinnSchG § 77 Abs. 1; HGB § 664; EVtr Anl. 1 Kap. III Sachgeb. D Abschn. III Nr. 1 b und 4; Athener Übereinkommen Art. 13

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BinnSchG § 77 Abs. 1; HGB § 664; EVtr Anl. I Kap. III Sachgeb. D Abschn. III Nr. 1 b; EVtr Anl. I Kap. III Sachgeb. D Abschn. III Nr. 4; Athener Übereinkommen Art. 13
    Keine Anwendung des Athener Übereinkommens von 1974 auf Binnenschifffahrtstransporte in der ehemaligen DDR

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz für gesundheitliche Schäden, die ein Passagier einer Flusskreuzfahrt durch ein herabstürtzendes Sonnendach erleidet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1308
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 25.02.2004 - 7 U 86/03

    Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens aus einem Unglücksfall auf

    Vielmehr ist eingedenk der stets zu besorgenden Möglichkeit eines - wodurch auch immer verursachten - Versagens der einfachen Überkreuzsicherung sowie der angesichts der Schwere des Sonnendachs ersichtlichen Gefahr für Leib und Leben der Passagiere die beiderseitige Sicherung, wie sie vorgesehen war, geboten gewesen (vgl. Senat, VersR 2002, 1308, 1309).

    Demzufolge ist für die Beförderungen auf Binnengewässern die Geltung des Athener Übereinkommens zu verneinen, da hier § 664 HGB erst auf Grund der in § 77 Abs. 1 BinSchG enthaltenen Verweisung und damit auf Grund einer Bestimmung, die nach dem Einigungsvertrag ohne Vorbehalt im Gebiet der früheren DDR gilt, anwendbar ist (Senat VersR 2002, 1308, 1310).

    Dies folgt für die Beklagten zu 1. und zu 2. aus §§ 77 Abs. 1 BinSchG, 664 HGB i. V. m. Art. 2 der zugehörigen Anlage, die auch die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes erfassen (BGH TransportR 1997, 154, 155 f.; Senat VersR 2002, 1308; Rabe, Seehandelsrecht, 4. Auf., Art. 2 zu § 664 HGB, Rn. 10).

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